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VOSTOK Reisen - "Visabeschaffung"

Gerne übernimmt VOSTOK Reisen für Sie die oft sehr zeitaufwendige und nervenkostende Beantragung Ihres Visums bei den zuständigen Botschaften und Konsulaten. Bei dieser Dienstleistung nehmen wir Ihnen die Fahrten in die Botschaften, oft stundenlanges Anstehen und das Risiko ab, wegen eventuell fehlender Kleinigkeiten wieder nach Hause geschickt zu werden.

Natürlich liegt die Erteilung des Visums nach wie vor in der Hand der Botschaft. Es ist deshalb nicht so, daß wir durch Übernahme der Visabeschaffung auch alle Risiken oder Haftungen für eine verspätete, fehlerhafte oder gar verweigerte Visaausstellung durch die Botschaft übernehmen würden.

Stellen Sie sich einfach vor, Sie selbst würden das Visum bei der Botschaft beantragen und wieder abholen. Nur daß Sie eben nicht selbst fahren, sondern jemanden bitten, diese Fahrten für Sie zu übernehmen. Sie bleiben dadurch dennoch selbst verantwortlich für die korrekte Erstellung der Visaantragsunterlagen und müssen die Folgen einer etwaigen Nichtausstellung oder falschen Ausstellung des Visums selbst tragen. Mit anderen Worten: Die Tatsache, daß wir Ihnen gegen Entgelt die persönliche Beantragung und Abholung der Visa in der Botschaft abnehmen, bedeutet nicht, daß wir die Haftung für Fehler der Botschaft übernehmen. Wenn Sie uns mit einer Visabeschaffung beauftragen, ohne daß dies im Zusammenhang mit einer bei uns gebuchten Pauschalreise steht, findet unsererseits keine Beratung zu eventuell weiteren für Ihre Reise notwendigen Visa statt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über weitere benötigte Visa und Transitvisa, wenn Sie nicht direkt mit Flugzeug nach Russland einreisen.

Es sei hier darauf hingewiesen, daß es sich bei solchen Fehlern um äußerst seltene Ausnahmen handelt. Um dennoch Rechtssicherheit für diese seltenen Fälle herzustellen, finden Sie nochfolgend die vertraglich vereinbarten Regelungen zu Leistungs- und Haftungsumfang:

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Leistungsumfang und Haftung

Wenn Sie die Firma VOSTOK Reisen explizit mit einer "Visabeschaffung" beauftragen, d.h. die Besorgung des Visums nicht Teilleistung einer durch VOSTOK Reisen veranstalteten touristischen Pauschalreise ist, so gelten folgende Leistungsumfänge und Haftungsregelungen als vertraglich vereinbart:

Die Dienstleistung "Visabeschaffung" umfaßt die Einreichung der vom Kunden erstellten Visaantragsunterlagen bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat und die rechtzeitige Wiederabholung des fertigen Visums. Dies und dies allein ist Gegenstand der durch die Firma VOSTOK Reisen erbrachten Dienstleistung "Visabeschaffung".

Bei einer Visabeschaffung steht die Firma VOSTOK Reisen zwischen Antragsteller und Botschaft, indem VOSTOK Reisen für die Antragsteller lediglich die Fahrten in die Botschaft übernimmt und in deren Namen die Visa beantragen und wieder abholt. Die Verantwortlichkeit der Antragsteller für die korrekte Erstellung der Visaantragsunterlagen einerseits und die Überprüfung des erhaltenen Visums auf Richtigkeit andererseits wird dabei zu keinem Zeitpunkt auf VOSTOK Reisen übertragen. Ebenso bleibt der Antragsteller selbst dafür verantwortlich, sich über ggf. weitere für seine Reise benötigte Visa zu informieren und diese rechtzeitig zu beschaffen.

Es ist das Recht der Botschaften, Visa ohne Angaben von Gründen zu versagen. VOSTOK Reisen haftet daher nicht für eine Nichtausstellung des Visums durch die Botschaft und daraus resultierende Folgekosten. Ebenso kann sich im Ausnahmefall die Bearbeitungsdauer des Visumantrages in der Botschaft gegenüber der üblichen und durch die Botschaft veröffentlichten Bearbeitungsdauer verlängern. VOSTOK Reisen haftet in diesem Falle nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung des Visums durch die Botschaft und etwaige daraus resultierende Folgekosten.

In sehr seltenen Fällen kommt es vor, daß die Visa durch die Botschaften fehlerhaft ausgestellt werden (z.B. falsche Gültigkeitsdauer). Auch für diese und ähnliche Fehler der Botschaften und Konsulate ist eine Haftung durch VOSTOK Reisen ausgeschlossen.

Die Haftung von VOSTOK Reisen im Rahmen der Dienstleistung "Visabeschaffung" beschränkt sich auf die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beantragung und Abholung der Visa.

Unsere Dienstleistung "Visabeschaffung" gilt mit der Einholung des Visums als vollständig erbracht. Wenn eine Zustellung des Visums (z.B. per Post oder Kurierdienst) an eine vom Kunden angegebene Adresse gewünscht wird, so erfolgt dies entgeltlich und auf alleiniges Risiko des Kunden.

Nach Erhalt des Visums ist der Kunde vepflichtet, das Visum unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen. Insbesondere bitten wir, auf folgende Punkte zu achten:

Im Falle von festgestellten Abweichungen zu den beantragten Daten oder Zweifeln an der Richtigkeit ist die Firma VOSTOK Reisen darüber unverzüglich zu informieren.

Die Benutzung des Visums und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes liegt ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden.

 
 

 
 
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